Welche Informationen sind bei der Verkauf von Immobilien erforderlich? - Teil 1 | Pillars
Pillars info

Welche Informationen sind bei der Verkauf von Immobilien erforderlich? - Teil 1

Die rechtliche Seite der Dinge lässt die meisten Menschen für das, was es ist, und sie wenden sich an Anwälte und Juriste, aber sie sollen Kenntnis von der Gesetzgebung haben. Der Immobiliensektor ist hier nicht verschont geblieben. Obwohl die Vorschriften von großer Bedeutung sind, ist beim Verkauf einer Immobilie viel zu tun. Verkäufer und Käufer sind geschützt und führen korrekte Aufträge aus.

Aber wie finden Sie sich darin?

07/09/2018

Die Vorteile einer Informatsionspflicht

Das Gesetz legt den Verkäufern eine gewisse Informationspflicht auf, so dass die potenziellen Käufer ordnungsgemäß und korrekt informiert werden. Infolgedessen werden viele spätere Probleme bereits im Keim erstickt und es ist für beide Parteien leichter, eine Verkaufsdatei bis zu einer Tat zu finalisieren. Darüber hinaus ist der Verkäufer auf diese Weise hinsichtlich seiner Verantwortlichkeiten geschützt und es können keine Reklamationen aufgrund korrekt übermittelter Informationen gemacht werden.

Für die Immobilienprofis hat die Münze zwei Seiten. Es erfordert zusätzliche Arbeit, aber es gewährleistet Einheitlichkeit und folglich eine Einfachheit in der Folge. Sie tragen die Verantwortung, die korrekten Informationen zu liefern, indem sie die korrekten Papiere anfordern. Wenn alles in Ordnung ist, kann der Immobilienprofi eine ehrliche Berufshaftpflicht nachweisen. Dies ist ein sehr wichtiger Punkt für Pillars.

Was sollte erwähnt werden?

18 verschiedene Punkte können beim Kauf einer Immobilie wichtig sein. Sie können immer einen Immobilienmakler fragen. Nicht alles ist obligatorisch. Es ist auch nicht ganz ähnlich in den verschiedenen Regionen. Hier diskutieren wir die Flämische Region.

1.   As-built Attest

Dieses Zertifikat bescheinigt, dass eine Immobilie gemäß den Spezifikationen in der Baugenehmigung und den zugehörigen Plänen gebaut wurde. Dies ist laut VCRO eine der Verpflichtungen (siehe auch den Artikel, 'Was ist das ziel der Urban-gebaudeinformationen?''), der aber in der Praxis noch nicht anwendbar ist. Niemand wird das einreichen können. Sie werden dies nirgends in der Werbung oder in einem Kompromiss finden.

2.   Asbest

Dies ist ein viel diskutierter Täter bei Renovierungs- und Abbrucharbeiten aufgrund ihres krebserzeugenden Charakters. Deshalb wird dies vom Bund aufgrund des Wohlbefindens der Mitarbeiter gut geregelt. Ein Asbest-Inventar ist hier zwingend erforderlich. In einem Nicht-Arbeitgeber-Kontext, dh in einem Verkauf, ist es noch nicht verpflichtend. Dies spiegelt sich noch nicht in der Öffentlichkeit oder in Kompromissen wider.

Mit Genehmigung des Aktionsplans für Asbestbau (20/07/2018) hat die flämische Regierung beschlossen, dass alle Gebäude mit einem Baujahr vor 2001 zum Zeitpunkt des Verkaufs über ein Asbest-Inventar verfügen müssen. Vermutlich wird diese Verpflichtung bis 2021-2022 in Kraft treten.

3.   Bodenzertifikat

Dieses Zertifikat wurde vom flämischen Bodenerlass (27. Oktober 2006) gefordert. Es folgt der Grundsatz "der Verursacher zahlt", diesen Slogan haben Sie sicherlich schon gehört. OVAM führt eine Datenbank mit allen kontaminierten Flächen. In der Bescheinigung wird angegeben, ob der Boden verunreinigt ist oder nicht, und wenn ja, ob er saniert wurde oder nicht. Bei Verschmutzung ist der Verkäufer verpflichtet, bei Verkauf zu bereinigen. Dies macht die Übertragung eines Landes oder Gebäudes zu einem entscheidenden Moment für den Schutz unseres Bodens und unserer Umwelt und informiert und schützt den Käufer. Aus diesem Grund müssen diese Informationen bei einem Kompromiss zwingend sein. Dies ist in Anzeigen nicht zwingend vorgeschrieben, obwohl ein guter Immobilienmakler dieses Bodenzulassungszertifikat bereits in das Verkaufsdossier aufgenommen hat.

4.   Zentralheizung

Am 08.12.2006 wurde ein Erlass der flämischen Regierung über die Wartung und Inspektion von Heizgeräten zur Beheizung von Gebäuden oder zur Erzeugung von heißem Verbraucherwasser erlassen. Darin wurde eine regelmäßige Überprüfungspflicht des Lebenslaufs festgelegt. An sich bedeutete dies keine spezifische Verkaufspflicht, sondern eine Verpflichtung des Eigentümers, mit der Wartung in Ordnung zu sein. Dies bedeutet automatisch, dass Sie diese Zertifikate während des Verkaufs vorlegen können müssen. Dies muss in Kompromiss und Tat enthalten sein. In dieser Hinsicht empfiehlt sich die Einhaltung dieser Inspektionspflichten am besten.

5.   Titel der Immobilie

An sich gibt es kein Gesetz, das dies konkret den Immobilienmaklern aufzwingt, sondern eine Regelung der Pflichtethik. Der Makler erhält eine Identifikationspflicht und muss daher Eigentümer und Eigentum identifizieren. Die Notare sind verpflichtet, dies in die Urkunde nach dem Hypothekengesetz aufzunehmen. Da ein Kompromiss eine Blaupause für die Tat ist, wird der Besitztitel am besten hinzugefügt. Darüber hinaus finden sich hier auch Dienstbarkeiten, die auch im Kompromiss am besten genannt werden.

6.   Elektrische Installation

Hier müssen wir die Regeln der Allgemeinen Vorschriften für Elektroinstallationen (A.R.E.I.) befolgen. Jede elektrische Installation muss bei jeder Inbetriebnahme und jeder Art von Änderungen von einer anerkannten Prüfstelle inspiziert werden. Dieses Zertifikat ist 25 Jahre gültig. Beim Verkauf der Immobilie müssen Sie in der Lage sein, ein gültiges Konformitätszertifikat vorzulegen. Wenn die Installation nicht in Ordnung ist, müssen Sie sie in Ordnung bringen und erneut prüfen lassen. Diese Pflichten gelten für die Urkunde einer Wohneinheit. Es wird empfohlen (und normalerweise auch angefragt), dies zur Kompromittierung hinzuzufügen. Sehr oft wird dies in der Werbung erwähnt, aber es ist nicht notwendig.

Dies betrifft die ersten 6 Punkte.  Wir fahren in Teil 2 fort.

 

Quelle: www.cibweb.be; www.ovam.be; www.vlaanderen.be; www.vreg.be; www.onroerenderfgoed.be; www.vmm.be; www.integraalwaterbeleid.be.