Kennen Sie die Qualitätsnormen für Wohnungen? - Teil 3 | Pillars
Pillars gevel

Kennen Sie die Qualitätsnormen für Wohnungen? - Teil 3

Sie sind Mieter oder Vermieter und fragen sich, ob es bestimmte Verpflichtungen in Bezug auf Ihr Zuhause gibt? Gibt es Qualitätsanforderungen und Mindeststandards, die das Zuhause erfüllen muss?  Ja.  Mieter sind unter anderem geschützt durch das flämische Wohnungsgesetz, um Missbrauch vorzubeugen und eine anständige Wohnung für alle zu gewährleisten. Als Eigentümer sind Sie besser mit den Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Wohnqualität in einem guten Zustand. Auch wenn Sie nicht vermieten, landen Sie am besten nicht im flämischen Inventar ungeeigneter oder unbewohnbarer Häuser. Wir fassen diese Anforderungen für Sie zusammen!

Teil 3

31/10/2018

In einer Serie von 3 Artikeln werden die unterschiedlichen Anforderungen an 1 Immobilie mit jeweils ein paar illustrativen Fotos (von Agentschap Wonen-Vlaanderen) erläutert, wie Dinge nicht zu tun sind:

  • die Anforderungen des Gebäudes
  • die Anforderungen des separaten unabhängigen Hauses
  • die Besetzungsnorm und die Berechnung.

Am Ende haben Sie die Möglichkeit, die technischen Datenblätter von Wonen-Vlaanderen hochzuladen, also folgen Sie ihnen sorgfältig!

Wir haben schon Teil 1 und Teil 2 besprochen.  Wir enden jetst mit Teil 3.

 

Teil 3: Der Belegungsstandard

Wenn sich zu viele Menschen in einem Haus befinden, ist es zu voll. Das Haus ist nicht dafür eingerichtet und es können Sicherheits- und/oder Gesundheitsrisiken entstehen.

Anhand des Belegungsstandards wird festgelegt, für wie viele Bewohner das Haus angepasst wurde. Die Berechnung basiert auf der Anzahl der Wohnzimmer (Wohnzimmer, Küche und Schlafzimmer) und der gesamten Nettogrundfläche. Einige Punkte sind zu beachten:

  • Wie zuvor festgelegt, können für kleine Häuser, die vor dem 01/10/2016 lizenziert oder gebaut wurden, maximal 3 m² für das separate Bad hinzugefügt werden.
  • Eine Wohnfläche von minus 8 m² mit offener Küche wird als 2 Wohnzimmer betrachtet.
  • Die Nettobodenfläche wird gemessen, wenn die Deckenhöhe minus 220 cm beträgt.
  • Bei abgeschrägten Decken wird der Raum auf mindestens 180 cm Höhe beansprucht. -    Wandstärken, Kamine, Sockelleisten, ... zählen nicht.
  • Folgende Räume zählen nicht:
  1. Nettogeschossfläche kleiner als 4 m²
  2. Räume, in denen die Decke nirgends höher als 220 cm ist.

Nach der Berechnung geben Sie die Gesamtnettofläche und die Anzahl der Wohnräume in den Tischen an:

 

Gesamten Nettogrundfläche

(in m²)

Van

Tot

0

18

18

27

27

40

40

50

50

60

60

70

70

79

79

87

87

96

96

104

104

112

   

   

Mögliche Anzahl von Personen   0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10  

 

Anzahl der Wohnzimmer 1 2 3 4 5 6  
Mögliche Anzahl von Personen 2 2 3 5 8 10   

 

Ab 6 Wohnzimmern gilt jeder weitere Raum für eine weitere Person.

Sie notieren die mögliche Anzahl von Personen, die Ihrer Berechnung entspricht. Und von den 2 Werten, die Sie hier erhalten, nehmen Sie die kleinsten. Dies gibt an, wie viele Personen diese Eigenschaft angepasst haben.

Wird dieser Belegungsstandard überschritten, müssen sich mehrere Einwohner bewegen, bis der maximale Belegungsstandard nicht mehr überschritten wird.

 

Bei der Arbeit

 

Um selbst herauszufinden, wie Ihr Haus diese Anforderungen an die Wohnqualität erfüllt, können Sie das technische Datenblatt ausfüllen. Denken Sie daran, dass Experten eine andere Punktzahl als Sie selbst vergeben können!

Auf dem Informationsblatt von Housing Flanders in der rechten Spalte überkreuzen Sie das Zutreffende und führen die angegebenen Berechnungen durch. Sie können auch Kommentare unten in den Abschnitten hinzufügen. Am Ende können Sie sehen, wie Ihre persönliche Endabschätzung Ihres Hauses ist.

Seien Sie auf jeden Fall kritisch, es kann Ihnen helfen, mögliche schwierige Punkte in der Wohnung zu finden und sie in den größeren Kontext zu stellen. Bei Bedarf erhalten Sie auch die richtige Hilfe, um die Qualität Ihres Hauses zu verbessern.

 Quellen: www.wonenvlaanderen.be; www.ocb.be;www.vlaanderen.be;www.departementwvg.be; www.vochtproblemen-vochtbestrijding.be